– | Nach der Beauftragung des Sachverständigen findet eine Ortsbegehung Ihrer Immobilie statt. |
– | Bauschäden, Mängel oder Investitionsstau werden zerstörungsfrei festgestellt und dokumentiert. |
– | Der Gutachter holt eventl. zusätzlich notwendige Unterlagen bei Behörden ein. |
– | Etwa 2 Wochen nach dem Ortstermin und dem Vorliegen sämtlicher Unterlagen geht dem Auftraggeber das schriftliche Gutachten zu. |