In der Sachwertrichtlinie (SW-RL) bzw. der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) werden für verschiedene Gebäudetypen Normalherstellungskosten (NHK 2010) ermittelt, die mit Hilfe des Baupreisindex an den Wertermittlungsstichtag angepasst werden. Dabei wird unterstellt, dass sich die Baukosten im Rahmen des Baupreisindex entwickelt haben.
Dieses Tool kann aber auch zur Ermittlung der Baukostensteigerung zweier Bezugsjahre verwendet werden.
Hier erhalten Sie die Baupreisindizes für Wohngebäude:
Die Wertsteigerung der Baupreisindizes ergibt den Faktor 100 / 70,9 = 1,41 bzw 41%.
Die Werte von 2024 sind die Werte des 3. Quartals!
Quelle: Statistisches Bundesamt destatis – Angaben ohne Gewähr.
Die Werte Basis (2000=100) wurden ab dem Jahr 2005 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2015=100) zurückgerechnet:
Index im Berichtszeitraum (2015=100) | x 100 = | Index im Berichtszeitraum (2015=100) | x 100 |
Index für das Jahr 2000 (2015=100) | 77,4 |
Die Werte Basis (2010=100) wurden ab dem Jahr 2011 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2015=100) zurückgerechnet:
Index im Berichtszeitraum (2015=100) | x 100 = | Index im Berichtszeitraum (2015=100) | x 100 |
Index für das Jahr 2010 (2015=100) | 90,1 |
Die Werte Basis (2015=100) wurden ab dem Jahr 2022 nach folgender Methode aus den Werten Basis (2021=100) zurückgerechnet:
Index im Berichtszeitraum (2021=100) | x 100 = | Index im Berichtszeitraum (2021=100) | x 100 |
Index für das Jahr 2010 (2021=100) | 70,9 |